
Foto: Barbara Löll
Es ist mir wichtig, meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter transparent zu gestalten. Deshalb lege ich hier meine Einkünfte und Nebentätigkeiten offen und zeige auf, welche Geld- und Sachleistungen wir Abgeordneten für die Ausübung unseres Mandats erhalten.
Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes für meine Arbeit eine Entschädigung ("Diät" genannt), die meine Unabhängigkeit als Abgeordneter sicherstellen soll. Die Höhe der Diät orientiert sich am Gehalt eines Bundesrichters und wird jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Steigen die Löhne in Deutschland, so steigt auch die Diät, sinken die Löhne, dann erhalten auch wir Bundestagsabgeordneten weniger Geld. Die Diät ist einkommensteuerpflichtig und beträgt aktuell monatlich 11.833,47 Euro (Stand: 01. Juli 2025). Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich als Bundestagsabgeordneter nicht.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Wir müssen uns jedoch jeden Tag einer Sitzungswoche in einer Unterschriftenliste eintragen. Wenn wir das nicht tun, oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden uns Strafgelder von der steuerfreien Aufwandspauschale abgezogen. Es kostet zum Beispiel 300 Euro, wenn man unentschuldigt und 200 Euro, wenn man entschuldigt an einem Sitzungstag mit Plenum fehlt oder wenn man eine Namentliche Abstimmung oder Wahl mit Wahlausweis oder Namensaufruf verpasst.
Uns Abgeordneten steht es frei, weitere Tätigkeiten neben dem Mandat auszuüben, solange dieses im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht. Die Einkünfte dieser Nebentätigkeiten müssen dem Bundestag gemeldet werden und werden auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht. So können Sie nachvollziehen, für wen und was wir nebenbei noch arbeiten und eventuelle Interessenskonflikte zu unserem Mandat werden transparent.
Seit 2014 bin ich Mitglied im Kreistag Donau-Ries. Dafür erhalte ich eine Aufwandsentschädigung und Sitzungs- sowie Wegegeld:
Seit Dezember 2025 bin ich im Auftrag der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion Mitglied des Beirats für sparkassenpolitische Grundsatzfragen beim Sparkassenverband Bayern. Dafür erhalte ich pro Jahr eine Entschädigung von 2.500,00 Euro brutto, ein Sitzungsgeld von 400 Euro sowie die Erstattung meiner Fahrtkosten:
Meine Tätigkeiten im Programmbeirat des ASA-Programms von Engagement Global sowie im Kuratorium der Technischen Hochschule Augsburg sind ehrenamtlich und werden nicht vergütet.
Weitere Nebeneinkünfte habe ich nicht, ausführliche Informationen zu meinen Mitgliedschaften, Ämtern und Funktionen finden Sie hier.
Für die Bezahlung laufender Kosten meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter erhalte ich monatlich eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 5.467,27 Euro (Stand: 01.01.2026). Davon bezahle ich zum Beispiel Miete und Nebenkosten sowie die Ausstattung meiner beiden Wahlkreisbüros und meiner Zweitwohnung in Berlin sowie Porto, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten im Wahlkreis, Mitgliedschaften und weitere Posten, die für die Ausübung des Mandats anfallen.
Ganz alleine ohne jegliche Unterstützung wäre es uns Abgeordneten nicht möglich, unsere Arbeit gut auszuüben. Deshalb erhält jedes Mitglied des Deutschen Bundestages 27.396 Euro (Arbeitnehmer-Brutto, Stand: 01.05.2026) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen in unseren Bundestags- und Wahlkreisbüros. Die Mitarbeiterpauschale wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht direkt an die Abgeordneten ausgezahlt. Am Jahresende verfallen alle nicht verbrauchten Personalmittel.
Aktuell beschäftige ich insgesamt 6 Mitarbeiter:innen in Voll- und Teilzeit – drei in meinen beiden Wahlkreisbüros und drei in meinem Berliner Abgeordnetenbüro. Mit der Mitarbeiter:innenpauschale werden ebenfalls die Praktikant:innen vergütet, die mich bei meiner Arbeit in Berlin begleiten und unterstützen und ich bezahle davon Reisekosten meiner Mitarbeiter:innen und meinen Anteil an den Personalkosten der Vereinigungen, bei denen ich Mitglied bin wie z.B. das Netzwerk Berlin oder die Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.
Zur Ausstattung für Abgeordnete gehört neben möblierten Büroräumen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und deren Ausstattung mit Computern, Telefonen und Druckern auch die "Internet- und Kommunikationspauschale (IuK)", welche über das "Konto für Sachleistungen (KoSa)“ abgerechnet wird.
Mit der Pauschale erhalte ich bis zu 12.000 Euro pro Jahr; sie dient dazu, Büro- und Geschäftsbedarf zu kaufen und für die Kommunikation nötige Technik zu beschaffen. Gegen Nachweis und Belege bekomme ich die Kosten für zum Beispiel Geschäftsbriefpapier, Büromaterial für mein Berliner Büro, Diensthandys und Telefonverträge, meine Webseite oder auch weitere für die Kommunikation benötigte technische Geräte erstattet.
Wie bei der Mitarbeiterpauschale auch verfällt nicht abgerufenes Budget am Ende des Jahres.
Ein Teil der Amtsausstattung für uns Bundestagsabgeordnete ist die BahnCard 100 1. Klasse. Diese nutze ich für die Fahrten vom Wahlkreis nach Berlin.
In Berlin bin ich meistens mit meinem E-Scooter oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Als Abgeordneter steht mir zusätzlich auch der Fahrdienst des Deutschen Bundestages innerhalb von Berlin zur Verfügung – ein Angebot, welches ich persönlich allerdings nur selten nutze.
Alle Fahrten zur Ausübung meines Mandats – also zum Beispiel die Fahrten zu Terminen innerhalb des Wahlkreises – werden von mir selbst aus der steuerfreien Aufwandspauschale bezahlt.
Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.
Da während meiner Tätigkeit als Abgeordneter keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden, erhalte ich eine Altersentschädigung, die ähnlich wie eine normale Rente ausgezahlt wird, sobald ich das gesetzliche Rentenalter erreicht habe. Die Höhe der Altersentschädigung ist abhängig von der Dauer meiner Mitgliedschaft im Bundestag. Nach dem ersten Jahr erwirbt man einen Anspruch auf eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der Diät. Die Höhe der Altersentschädigung steigt mit jedem weiteren Jahr, in dem ich Abgeordneter bin um 2,5 Prozent an. Die oberste Grenze der Altersentschädigung liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung - wofür man jedoch 26 Jahre lang Mitglied des Bundestags sein müsste, was nur äußerst selten vorkommt.
Wir Bundestagsabgeordneten sind in unserem Entscheiden lediglich dem eigenen Gewissen verpflichtet. Aber auch für uns gibt es Verhaltensregeln, die im Abgeordnetengesetz festgelegt sind. Darin geht es vor allem um die Offenlegungspflichten unserer Berufe, um unsere Nebentätigkeiten und -einkünfte und für welche Tätigkeiten wir diese erhalten dürfen, aber auch Regelungen für die Annahme von Spenden und Geschenken.
Auch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat Verhaltensregeln zur Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten beschlossen, an welche ich mich selbstverständlich halte.
Wenn über Lobbyismus und Lobbykontakte gesprochen wird, hat das Ganze immer einen leicht anrüchigen Beigeschmack – viele denken an schwarze Koffer, Schmiergelder und konspirative Geheimtreffen in versteckten Hinterzimmern. Dabei sieht die Wirklichkeit selbstverständlich anders aus - auch wenn es natürlich auch im Bundestag das ein oder andere schwarze Schaf gibt, so wie überall.
Lobbyismus ist ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, denn es meint schlicht den Austausch von uns Abgeordneten mit Interessengruppen zu Themen und Gesetzesvorhaben.
Wichtig ist dabei, dass dieser Austausch transparent ist und man als Abgeordneter daran nicht zusätzlich verdient und es so zu Interessenskonflikten kommt. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestages müssen sich alle Interessenvertreter:innen registrieren, ihr Budget für Lobbyismus angeben, um welche konkreten Gesetzesvorhaben es ihnen geht und was das Ziel Ihrer Gespräche mit uns Abgeordneten ist.
Für unsere Entscheidungsfindung – die immer auch ein Kompromiss und ein Abwägen unterschiedlicher Interessen ist – ist es wichtig, dass wir uns verschiedene Positionen und Forderungen zu Gesetzesvorhaben und laufenden politischen Diskussionen anhören. Um gut und im Sinne Aller entscheiden zu können, müssen wir wissen, wo es „brennt“ und brauchen das Fachwissen und die Einschätzung derjenigen, die sich intensiv und seit langem mit einem Thema beschäftigt haben.
Zu Lobbyisten gehören auch nicht nur „reiche Unternehmen“, sondern auch NGOs (Nichtregierungsorganisationen), Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften. Zum Beispiel der Sozialverband VdK Deutschland e.V., die Arbeiterwohlfahrt aber auch der Bauernverband oder Greenpeace sind Lobbyisten. Genauso wie es mir wichtig ist, mit den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis ins Gespräch zu kommen, informiere ich mich auch gerne persönlich bei dort ansässigen Unternehmen und unterschiedlichen Lobbygruppen, um deren Probleme, Wünsche und Forderungen mit nach Berlin in den Bundestag zu nehmen – erst einmal ganz wertfrei und objektiv.
Es liegt dann nach den Gesprächen an uns Abgeordneten, die gewonnenen Informationen zu kontextualisieren, einzuordnen, Argumentationen und Einschätzungen abzuwägen und in unsere Entscheidungsfindung einzubinden.